Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von prontotype e.K., Inh. Marc Zimmerer, Kleine Bahnstrasse 6, 22525 Hamburg (nachfolgend prontotype genannt) gelten für das gesamte Vertragsverhältnis einschließlich dessen Abwicklung. Sie liegen allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde. Die Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn prontotype in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Werden davon abweichende Bedingungen vereinbart, so gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von prontotype.

(3) Änderungen der Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen erfolgen ausschließlich durch die Geschäftsführung.

(4) prontotype ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zu dem Zeitpunkt des angekündigten Datums des Inkrafttretens der Änderung schriftlich widerspricht.

(5) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


2. Preise

(1) Die genannten Preise auf der Webseite und sonstigen Werbematerialien sind unverbindliche „Ab-Preise“ und stellen eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes dar. Prontotype erstellt daraufhin ein individuelles, schriftliches Angebot. Mit der beiderseitigen Annahme dieses Angebots oder mit Auslieferung der bestellten Ware tritt der Kaufvertrag in Kraft.

(2) Preise gelten ab Werk ohne Verpackung, Versicherung, Versandkosten und anfallende Importzölle im Ausland.

(3) Alle Preise auf der Webseite sind Bruttopreise, sofern nicht anders angegeben und sich das Angebot nicht ausdrücklich an Unternehmer richtet (z.B. durch entsprechende Voreinstellung auf der Webseite).

(4) An Unternehmer gesendete Angebote oder mündliche Angebotsofferten weißen Nettopreise aus. Die gesetzliche MwSt. ist hinzuzurechnen.

(5) Für Nachbestellungen sind die Preise neu zu verhandeln.

(6) Sofern kein Festpreis für anfallende Konstruktions-, Programmier- oder Nachtbearbeitungsaufwände vereinbart wurden, werden diese Leistungen auf Stundenbasis abgerechnet. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die üblichen Preise von prontotype in Höhe von 75,- Euro (zzgl. MwSt.) pro Stunde.

(7) Sollten vereinbarte Lieferzeiten auf Wunsch des Kunden verkürzt werden, wird für anfallende Überstunden ein Zuschlag von 50% erhoben.

(8) Angebotspreise gelten 30 Tage ab Angebotsdatum.


3. Zahlungsbedingungen

(1) Bei Erstbestellung von Verbrauchern ist Vorkasse zu leisten. Die Zahlungsziele für Unternehmer werden individuell im Angebot geregelt.

(2) Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind.

(3) Bei Aufträgen, die auf Rechnung eines Dritten ausgeführt werden, haftet der Besteller als Selbstschuldner.

(4) Reklamationen von Rechnungen sind innerhalb von 4 Wochen zu beanstanden, danach gelten sie als anerkannt.

(5) Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung, wird für die 2. Mahnung eine Gebühr von 7,50 Euro sowie für die 3. Mahnung eine Gebühr von 15,- Euro fällig, bei gleichzeitiger Erhebung von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank gegenüber Endkunden und 8 Prozentpunkten ggüber Unternehmern. Im Falle eines längeren Zahlungsverzuges können weitere entstandene Schäden von prontotype durch den Zahlungsverzug gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden (z.B. Anwaltskosten, Kosten für die Beitreibung der Forderung durch ein Inkassounternehmen).

(6) Im Falle des Verzugs entfallen eingeräumte Rabatte/Boni. Es gelten die Listenpreise von prontotype.

(7) Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion durch schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers entstehen (Falschangaben, mangelnde Deckung), werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

(8) Für das Umschreiben von Rechnungen aus Gründen, die der Auftraggeber oder Rechnungsempfänger zu verantworten hat, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro zzgl. Portokosten erhoben.

(9) Im Falle eines Zahlungsverzugs oder bei erheblicher Verschlechterung der Liquidität des Auftraggebers kann prontotype weitere Lieferungen und Leistungen verweigern und Vorkasse verlangen.


4. Gefahrenübergang

(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Ware an die vom Auftraggeber angegebene Adresse geliefert oder versandt.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Ist der Käufer Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

(3) Bei Versendung von elektronischen Daten ist der Zeitpunkt der Absendung für den Gefahrenübergang maßgebend.

(4) Verzögert sich die Versendung der Ware aus nicht von prontotype vertretbaren Gründen und ist der Auftraggeber ein Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

(5) Entstehen prontotype durch Annahmeverzug des Kunden Mehrkosten, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

(6) Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, hat er die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit, offensichtliche Beschädigungen und auf Übereinstimmung mit dem Lieferschein oder Rechnung zu prüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.

(7) Kommt der Auftraggeber vorsätzlich oder grob fahrlässig mit der Annahme der Ware länger als 14 Tage, ab Zugang der Bereitstellungsanzeige, in Verzug, so kann prontotype dem Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Nach weiterer erfolgloser Annahme und nach Fristablauf kann prontotype durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten und statt der Leistung Schadensersatz verlangen.


5. Eigentumsvorbehalt

(1) prontotype behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Prontotype ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. Sofern der Kunde ein Unternehmer ist, gelten folgende Regelungen des erweiterten Eigentumsvorbehalts:

(2) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er beim Kauf hochwertiger Güter verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Prontotype wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für prontotype. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, Gegenständen verarbeitet wird, welche nicht prontotype gehören, erwirbt prontotype das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der gelieferten Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für prontotype verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an prontotype ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; prontotype nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

(5) prontotype verpflichtet sich, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

(6) prontotype behält sich an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen von prontotype erstellten Unterlagen sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor, gleiches gilt für als „vertraulich“ bezeichnete schriftliche Unterlagen. Der Auftraggeber darf vorgenannte Unterlagen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch prontotype an Dritte weitergeben.


6. Lieferbedingungen und Lieferverzug

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind schriftlich festzulegen. Liefertermine und Fristen laufen nach Klärung aller zur Leistungserstellung notwendigen technischen Fragen, der Überlassung aller nötigen Unterlagen, Daten (z.B. Zeichnungen, technische Daten, Freigaben etc.) und nach Eingang der vereinbarten Anzahlungen.

(2) Bei nachträglichen Vertragsänderungen können Liefer- und Leistungsfristen an diese Änderungen angepasst werden.

(3) Vereinbarte Fristen sind eingehalten, wenn prontotype dem Auftraggeber anzeigt, dass die Ware zur Lieferung oder zum Versand bereit steht.

(4) Angaben zu Liefer- und Leistungsfristen gelten als freibleibend und annähernd, solange eine verbindliche Liefer- und Leistungsfrist nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

(5) Ein Verzug durch prontotype entsteht erst durch den Zugang der Aufforderung zur Lieferung und durch Ablauf der darin enthaltenen Frist.

(6) Gerät prontotype in Verzug, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf einer grob fahrlässigen und vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht.

(7) Sofern prontotype eine Lieferung nicht möglich ist, kann nach den gesetzlichen Bestimmungen auch Ersatz für die entgangene Leistung verlangt werden. Der Anspruch auf Ersatz anstatt der Leistung ist auf 10% des Wertes der nicht erstellten Leistung limitiert. Gleiches gilt, wenn der Lieferverzug durch prontotype bereits eingetreten ist.

(8) Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn sich diese trotz Einhaltung aller prontotype obliegender Sorgfaltspflichten, durch höhere Gewalt oder durch unvorhersehbare, ungewöhnliche Ereignisse, welche den Betrieb in hohem Ausmaße Stören (z.B. behördliche Eingriffe, Anlieferungsverzögerung wesentlicher Ressourcen) nicht eingehalten werden können.

7. Gewährleistung

(1) Bei der Erstellung von 3D-Modellen ist dem Auftraggeber bewusst, dass es sich dabei um eine Reproduktion auf Basis des überlassenen Datenmaterials (CAD-Daten, Zeichnungen, Bilder, Originalteil) handelt. Bei fehlerhaften und unvollständigen bzw. ungenauen Vorlagen, kann auch die Reproduktion diese Mängel aufweisen. Unterschiedliche individuelle Auffassungen zu Ästhetik und Formgebung bzw. Darstellung begründen keinen Mangel. Herstellungs- und Materialbedingt können geringfügige Abweichungen in Form und Farbe auftreten, auf die prontotype keinen Einfluss hat.

(2) Geringfügige Maß- und Farbabweichungen stellen somit keinen Mangel dar, es sei denn der Kunde gibt bei Auftragserteilung ausdrückliche Toleranzvorgaben, welche von prontotype schriftlich zugesichert wurden.

(3) Die Reproduktionen erheben keinen Anspruch auf Funktionalität und Zweckerfüllung und haben nicht die Eigenschaften von industriefähigen Funktionstypen. Die Modelle dienen in erster Linie zu Anschauungs- und Dekorationszwecken.

(4) Bei Modellen, welche mit Hilfe von Gips-/Verbundwerkstoffen gefertigt wurden, können unter Einwirkung von Wasser, Luftfeuchtigkeit, UV-Lichteinstrahlung Form und Farbveränderungen auftreten. Dem Auftraggeber ist dies bei Beauftragung bekannt, so dass diese keine Mängel darstellen.

(5) Weiterhin übernimmt prontotype keine Gewähr dafür, dass die erstellten Modelle ihre Form-, Farbgebung und ihre Festigkeit ihres Auslieferungszustandes beibehalten. Prontotype weißt ausdrücklich darauf hin, dass die erstellten Objekte auch bei idealen Lagerbedingungen ihre Form, Maßhaltigkeit und Festigkeit bereits innerhalb der ersten drei Wochen verändern können.

(6) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für die Richtigkeit der technischen Vorlagen (Zeichnungen, CAD-Daten etc.). Die postalisch oder elektronisch übermittelten Vorgaben unterliegen keiner Prüfpflicht durch prontotype, es sei denn, es handelt sich um offensichtliche Mängel, die eine Verarbeitung von vorne herein ausschließen. Dies gilt auch nicht, sofern bei Auftragsvergabe eine detaillierte Prüfung ausdrücklich vereinbart wurde.

(7) prontotype haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhafte Vorlagen zurückzuführen sind.


8. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss

(1) Ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden, die durch prontotype durch grob fahrlässige Pflichtverletzung oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder durch einen Erfüllungsgehilfen entstehen. Ferner gilt ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbegrenzung nicht bei übernommener Garantie, übernommenem Beschaffungsrisiko, Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder gegenüber wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind die Verpflichtungen, deren Verletzung zu einem Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäß §§ 280, 281, 283 oder 311a BGB führen. Schadensersatzansprüche des Auftragsgebers gegen prontotype oder dessen Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, übernommener Garantie, übernommenen Beschaffungsrisiko oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

(2) Eine Haftung für Schäden durch den gelieferten Kaufgegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers und im Falle einer Weiterveräußerung – mit oder ohne vorheriger Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung – an Rechtsgütern Dritter ist ausgeschlossen.

(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(4) Im Falle eines Schadensersatzanspruch aufgrund von Lieferverzug gelten darüber hinaus die Schadenspauschalierungen des vorstehenden Abschnitts: Lieferbedingungen und Lieferverzug.


9. Produkthaftung

(1) prontotype weißt ausdrücklich darauf hin, dass die gefertigten Modelle kein Spielzeug sind und außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden müssen. Das Material und die verwendeten Farben eignen sich nicht zum Herstellen von lebensmittelechten Produkten.


10. Verjährung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen

(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt drei Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

(2) Die Verjährungsfristen nach Absatz 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen prontotype, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen prontotype bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Absatzes 1 Satz 1.

(3) Die Verjährungsfristen der Absätze 1 und 2 gelten nicht im Falle des Vorsatzes und im Falle, dass prontotype den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des arglistigen Verschweigens gelten die gesetzlichen Vorschriften, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gemäß §§ 438 Abs. 3 bzw. § 634a Absatz 3 BGB, wenn nicht ein anderer Ausnahmefall nach diesem Absatz 3 vorliegt.

(4) Die Verjährungsfristen der Absätze 1 und 2 gelten zudem nicht in den Fällen von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei der Übernahme einer Garantie, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(5) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme.

(6) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Reglungen nicht verbunden.


11. Urheber- und Nutzungsrecht

(1) Sämtliche Urheber- oder sonstige Rechte an den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten 3D Daten verbleiben beim Auftraggeber. Der Auftraggeber erteilt prontotype ein Nutzungsrecht für erstellte und übermittelte 3D Daten. Dieses umfasst die Erlaubnis die Daten zum Zwecke des 3D-Drucks zu überarbeiten und aus diesen Daten Modelle zu drucken.

(2) prontotype verpflichtet sich, sämtliche zur Ermittlung der Herstellungskosten und zur Ermittlung der Realisierbarkeit übergebenen Daten vertraulich zu behandeln und eine Verwendung zu eigenen oder zu fremden Zwecken zu unterbinden. Dies gilt sowohl bei Verwendung im eigenen Haus als auch bei der Preisfindung hinzugezogenen Dritten. Weiterhin verpflichtet sich prontotype, über alle ihr und ihren Mitarbeitern im Wege der Auftragsausführung zur Kenntnis gelangten Daten Stillschweigen zu bewahren.

(3) Sämtliche von prontotype selbst kreierten Modelle, Formen, Vorrichtungen, Entwürfe, CAD-Daten, Zeichnungen und Dokumente unterliegen den urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechten von prontotype. Jegliche Verwendung, die über den bloßen Besitz hinausgeht oder die Weitergabe an Dritte, bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch prontotype. Gleiches gilt für alle Modelle und/oder Daten, welche prontotype von Dritten erhalten hat.

(4) Hat der Auftraggeber prontotype Modelle, Formen, Entwürfe, CAD-Daten, Zeichnungen oder sonstige Daten zur Verfügung gestellt, ohne dass ein Auftrag erteilt wird, so werden diese Sachen von prontotype nur nach Aufforderung und gegen Kostenerstattung zurückgeschickt, anderenfalls kann prontotype diese nach Ablauf von 3 Monaten ab Angebotsabgabe vernichten.

(5) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat prontotype von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, prontotype unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung der Urheberrechte oder sonstiger Rechte an dem zur Verfügung gestellten Dokumenten und Daten geltend gemacht werden.


12. Widerrufsrecht und Rücksendepflicht bei Verbrauchern

(1) Ist der Kunde ein Verbraucher hat der Auftraggeber ein Widerrufsrecht, sofern die Sache nicht in Punkt 12.2. ausgeschlossen ist.

(2) Im Falle einer widerrufsfähigen Sache kann der Verbraucher, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail, Telefax, Online-Kontaktformular) rückgängig machen oder der Vertragserklärung durch Zurücksendung der Sache widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Der Widerruf ist zu richten an:

prontotype e.K.

Marc Zimmerer

Kleine Bahnstraße 6

22525 Hamburg


12.1 Widerrufsfolgen:

(1) Sollte ein Verbraucher den Kaufvertrag widerrufen, leistet prontotype alle Zahlungen, die wir vom Verbraucher erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das auch bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Prontotype kann die Rückzahlung verweigern, bis prontotype die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht haben, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

(2) Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wurden. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


12.2 Ausschluss des Widerrufsrechtes

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen,

(1) zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist und/oder

(2) die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (speziell angefertigte 3D Modelle) und/oder

(3) zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden und/oder

(4) zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.


13. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen, welche aus einem Vertragsverhältnis mit prontotype entstehen ist der Firmensitz von prontotype in Hamburg. Dies gilt nicht sofern der Auftraggeber ein Verbraucher ist.


14. Datenschutz

(1) Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von prontotype Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

(2) Die personenbezogenen Daten, welche prontotype z. B. bei einer Beauftragung oder per E-Mail mitteilt (z. B. Name und Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten prontotype zur Verfügung gestellt hat. Prontotype gibt Daten seiner Kunden nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen gibt prontotype Zahlungsdaten des Kunden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.

(3) Prontotype versichert, dass keine personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben werden, es sei denn, dass prontotype dazu gesetzlich verpflichtet wird oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Sofern prontotype zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.


14.1 Dauer der Speicherung

(1) Personenbezogene Daten, die über die Unternehmenswebsite mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem diese Daten prontotype anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

(2) Sollte der Kunde mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, wird prontotype auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung dieser Daten veranlassen. Auf Wunsch erhält der Kunde unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über ihn gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten oder für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an die unten stehende Kontaktadresse.


15. Anzuwendendes Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das einheitliche Vertragsabschlussgesetz (EAG) sind ausgeschlossen.


16. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus einer gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindung bestehenden Ansprüchen ist der Unternehmenssitz von prontotype in Hamburg.


17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand AGB’s: 01. September 2013

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